Geschichte von Laird-Titeln und Grundstücken

 

Was ist ein Laird – Titel  

 

Wahrhaftigkeit ist die größte ritterliche Tugend und deshalb sprechen wir ein offenes Wort!

 

Ein schottischer Laird ist kein Lord und auch kein Sir, denn das sind Adelstitel und die kann man nicht kaufen, es sei denn man lässt sich von jemandem adoptieren, der einen vererbbaren Adelstitel hat. Wir gehen auch davon aus, dass die Queen nicht bestechlich ist und Sean Connery, Elton John und Mick Jagger zu Recht geadelt wurden. Wir sehen schon, das ist eine andere Liga und den Laird-Titel kann man sich in der Bundesrepublik Deutschland auch nicht in den Ausweis eintragen lassen, da unsere Bürokratie zu unflexibel ist. 

 

Nach dieser Aufklärung kommt jetzt die interessante, lustige und historische Seite.

Sie sind wirklich ein echter Laird, weil es Ländereien wirklich gibt.

 

Ein Laird–Titel ist etwas für die Seele.

Wer diesen Titel führt, auf seinen Briefköpfen, seinen Visitenkarten oder auch nur ganz im Stillen für sich selbst, vielleicht mit der Uhrkunde (tickt nicht!!) an der Wand, der zeigt seine Verbundenheit mit einem fantastischem Land, seiner Geschichte und seiner Natur.

Wer dort wanderte, Burgen und Destillerien besichtigte, Menschen und Kultur kennen lernte, der weiß, wovon wir sprechen.

Wer Schottland nicht kennt, der macht den Anfang am besten mit dem Kauf eines Laird-Titels.

 

Ein schottischer Laird-Titel ist ein echter Titel, denn in der Feudalgeschichte gab es die “Herren über das Land“. In einigen Ländereien trugen diese den Titel Laird, der am besten mit „Gutsherr“ übersetzt werden kann. Der Titel ist aber an den Besitz des Landes gebunden, denn man kam nicht oft auf die Idee das Land zu teilen. In der Regel erbte es der Erstgeborene, sofern er nicht vom jüngeren Bruder beseitigt wurde. Das Land und der Titel, also auch ein Pocket-Land kann also weitervererbt werden.

Grausam aber wahr: Geteilt wurde das Land unter den Brüdern nicht, weil es sonst zu klein geworden wäre, um eine Familie zu ernähren. Der jüngere musste auswandern um eine Familie zu gründen und wurde auch kein Laird. Da damals niemand auf die Idee kam das Land zu teilen (man hatte mehr so die „EIN LAND – EIN KÖNIG“ Einstellung), kam auch niemand auf die Idee eine Mindestgröße für das Land festzusetzen, dessen Eigentümer sich dann Laird nennen darf. 

In der damaligen Männergesellschaft wurde das Land auch nicht an Frauen vererbt. Einen weiblichen Laird-Titel gab es nach unserer Recherche nicht. Heute ist alles besser und das weibliche Äquivalent ist die

LADY OF GLENCAIRN,

LADY OF JOHN O` GROATS, oder die

LADY OF CAMSTER.

 

 

Grundstücke

Das Pocket-Land das Sie kaufen hat eine Größe von nur einem einzigen Quadratzentimeter.

Man könnte es also in die Tasche stecken, was natürlich nicht jeder Laird tun sollte, sonst hätten große Teile von Schottland ja keine Oberfläche mehr.

Und genau darum geht es. Der ursprüngliche Gedanke beinhaltet, dass die schönen Gegenden von Schottland, an die ein Laird-Titel gebunden ist, so bleiben wie sie sind. Dies wird damit erreicht, dass die Grundstücke an möglichst viele Menschen verteilt werden, damit nicht ein Einzelner oder eine Gesellschaft das Land ausbeutet oder zerstört.

Abbau von Bodenschätzen, Monokulturen der Forstwirtschaft, Straßenbau, brutaler Tourismus soll für alle Zeiten in diesen schönen Gegenden vermieden werden.

 

Die Lairds verpflichten sich deshalb zu folgendem:

Durch die Größe der Grundstücke erlaubt jeder Laird allen anderen Lairds sein Grundstück zu betreten und für sanften Tourismus (wandern, Wassersport ohne Motor…) zu nutzen. Außer den Lairds und deren Gästen hat in deren Lairdgebieten im Prinzip keiner etwas zu suchen.

 

Mit Ihren Grundstückdaten werden Sie als Besitzer im House of Administration im „Book of Lairds“ geführt. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben um Sie vor Werbung zu schützen. Zusätzlich haben Sie als Eigentumsbeweis ihre persönliche Besitzurkunde mit den Grundstücksdaten.       

 

Letztendlich sind die Parzellen auf denen sie Pocket-Lands erwerben,

 

SMALL CALEDONIA (Laird of Glencairn)

DRAGONS CAVE (Laird of John O’ Groats)

SILENT HIGHLAND (Laird of Camster)

 

bei den Verkaufsgesellschaften eingetragen. Einen notariellen Eintrag für Pocket-Lands lehnt die Britische Regierung ab, da die Verwaltungskosten bei Grundbuchämtern und auch die Notarkosten den materiellen Wert der Grundstücke weit übersteigen.

 

Der ideelle Wert für die Gemeinschaft der Lairds ist der wahre Wert für den Besitzer und deshalb reden wir fairerweise von den Pocket-Lands als einem ideellen Grundstück und nicht von einem notariellen. So sollte es nach dem Verständnis der Lairds auch sein.

 

Damit es keine Missverständnisse gibt: Das Grundstück mit dem Titel gehört nach dem Kauf wirklich Ihnen und Sie können es verschenken, behalten oder vererben.